Anwaltskanzlei Dorothee Mertens

Mietrecht, Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Familienrecht:Umgangsrecht

Der Elternteil, welcher nicht mit im Haushalt seines Kindes lebt, hat das Recht auf regelmäßigen Kontakt mit dem Kind. In der Regel mindestens alle 14 Tage am Wochenende (Freitags nach Schule / Kita bis Sonntags). Aber auch gern noch einen Nachmittag unter der Woche zusätzlich. Streiten die Eltern über den zeitlichen Umfang des Umgangsrechts, sollten sie sich im Interesse ihres Kindes zunächst einmal Rat und Unterstützung beim zuständigen Jugendamt holen. Kommt man auch hier nicht einvernehmlich weiter, wird das zuständige Familiengericht, wenn ein Elternteil dies beantragt, die Umgangszeiten festlegen. Auch das Kind hat das Recht, den Elternteil, welcher mit ihm […]