Anwaltskanzlei Dorothee Mertens

Mietrecht, Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht Wohnraumkündigungen

Sofortkündigung durch Vermieter: Sind 2 Mieten oder ein Kautionsbetrag in  Höhe von 2 Nettomieten offen, kann dann der Vermieter den Mietvertrag in jedem Fall sofort aufkündigen. Er muss hier also nicht auf Fristen achten.Allerdings kann der Mieter den Vertrag im Nachhinein immer noch retten,wenn er  binnen einer bestimmten Frist alles nachzahlt oder durch das Amt bezahlt bekommt. Zusätzlich müssen natürlich   die aktuellen Mieten auf dem Laufenden sein. Fehlen bis zu 2 Jahre nach der Kündigung   allerdings erneut 2 Mieten und kündigt der Vermieter wieder  sofort , gibt es für den Mieter dann keine Chance mehr.Er muss  ausziehen,selbst wenn […]